Sektoraler Heilpraktiker

Seit 2012 sind wir im Besitz der sektoralen Heilpraktikererlaubnis. Seit 2009 ist es bundesweit möglich, die Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf auszuüben. Das heißt, eine Zuweisung durch einen Arzt oder (allgemeinen) Heilpraktiker ist dann für eine physiotherapeutische Behandlung nicht nötig. Dazu muss der Physiotherapeut eine gegenständlich beschränkte (sektorale) Heilpraktikererlaubnis nach § 1 HPG haben. Die Zulassung hierfür erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt.

Die privaten Krankenversicherungen haben für die bei einem sektoralen Heilpraktiker entstehenden Kosten eine grundsätzliche Leistungspflicht, so dass Patienten die Kosten in der Regel erstattet bekommen. Die Höhe der Übernahme richtet sich nach Ihrem gewählten Tarif bei der PKV.

So haben nun auch gesetzlich Versicherte den Vorteil, sich ohne Rezept des Arztes physiotherapeutisch behandeln lassen zu können. Gesetzlich Versicherte können sogar eine Kostenübernahme der Rechnung bekommen, sofern sie eine Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich haben.

Falls Sie eine Zusatzversicherung für Zähne haben, ist es in der Regel lohnend, bei Ihrer Versicherung nachzufragen und um den ambulanten Heilpraktiker-Baustein aufzustocken.

Mitglied im Bund der Heilpraktiker