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Gerichtsurteile:

nehmen Sie Ihr Rechte wahr

Leider kommt es immer wieder vor, dass private Krankenkassen ihren Versicherten bestimmte Leistungen nicht erstatten wollen. Dazu gehören auch unterschiedliche physiotherapeutische Behandlungen, wie wir sie anbieten.

Zahlreiche einschlägige Urteile auf Landesgerichtsebene aufwärts geben den Patienten recht. Wir haben einige Auszüge aus Urteilsbegründungen für Sie zur Information zusammengestellt. Die Urteilstexte wurden von uns nach bestem Wissen und Gewissen aus Veröffentlichungen im Internet übernommen. Sofern Ihnen daran irgendwelche Fehler auffallen sollten, bitten wir um Nachricht, damit wir die Informationen entsprechend korrigieren können.

Mit diesen Urteilen konfrontiert, entgegnen viele private Krankenversicherer, dass es auch anderslautende Urteile gäbe. Diese Urteile sind jedoch – soweit uns bekannt – nur auf der Amtsgerichtsebene gesprochen worden und keinesfalls
dazu geeignet, die Rechtsprechung eines Oberlandesgerichtes oder gar des Bundesgerichtshofes außer Kraft zu setzen.

Ein anwaltliches Schreiben schafft meist Klärung

In der Regel sollte ein Zweizeiler Ihres Anwaltes an Ihre Versicherungsgesellschaft genügen, diese
zur vollen Erstattung zu veranlassen, sofern sich das Ihnen berechnete Behandlungshonorar in einem angemessenen Rahmen bewegt und nicht über den 2,3-fachen VdAK-Satz hinausgeht.

Unser Honorar bewegt sich deutlich unterhalb des 2,3-fachen VdAK-Satzes. Trotzdem legen wir weiterhin Wert darauf, unseren Patienten die bestmögliche Behandlung zu geben.

Ihr Wohl steht bei uns an erster Stelle

Auch wenn der vertraglich mit den Krankenkassen vereinbarten Pflichtstandard bloß 15 Minuten beträgt, dauern unsere Behandlungen länger. Denn auch wenn die Krankenkassen zunehmend medizinische Versorgungsleistungen einschränken wollen – für uns hat das Wohl unserer Patienten oberste Priorität!